Die Abrechnung von Flüssiggas bei mehreren Verbrauchern, die an einen gemeinsamen Tank bzw. Gemeinschaftstank angeschlossen sind und deren Verbrauch durch individuelle Gasmengenzähler (Gasuhr, Balgengaszähler, Gaszähler) oder Wärmemengenzähler (WMZ, Wärmezähler) erfasst wird, können Sie nach dem hier beschriebenen Verfahren durchführen. Dabei wird berücksichtigt, dass zu verschiedenen Zeitpunkten zu unterschiedlichen Preisen Flüssiggas gekauft wird und Restmengen aus vorhergehenden Abrechnungsperioden vorhanden sein können. Bei dieser Abrechnungsmethode wird unterstellt, dass das zuerst gekaufte Flüssiggas auch zuerst verbraucht wird. Eine (meist fehlerbehaftete) Umrechnung des Flüssiggasvolumens von der flüssigen zur gasförmigen Phase ist hierbei nicht notwendig. Die Abrechnungsperiode (Beginn und Dauer) ist frei wählbar.
Für die Abrechnung von Flüssiggas nach Zählerstand brauchen Sie:
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Angabe zum Volumen des Flüssiggastanks, sowie die Füllstände des Flüssiggastanks am Anfang und am Ende der Abrechnungsperiode
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die Rechnungen der letzten Tankfüllungen
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die Zählerstände der Flüssiggasverbraucher am Anfang und am Ende der Abrechnungsperiode
Die Rechnung erfolgt in den Schritten:
Zur Erläuterung dient ein Beispiel (s. Abbildung), in dem der Anfangsbestand 3500l an Flüssiggas beträgt. Während der Abrechnungsperiode wird zwei Mal getankt. Am Ende befindet sich im Flüssiggastank ein Restbestand von 2500l.
Schritt 1: Ermittlung des verbrauchten Volumen
Das verbrauchte Volumen berechnet sich somit aus:
Verbrauch = Anfangsbestand + Betankungen innerhalb der Abrechnungsperiode – Restmenge
im Beispiel also 5500l
Schritt 2: Berechnung der Kosten des Verbrauchs
Da, wie oben erläutert, das zuerst gekaufte Flüssiggas auch zuerst verbraucht wird, erfolgt die kostenseitige Zuordnung entsprechend der unteren Abbildung.
Es ergibt sich folgende kostenseitige Zusammensetzung:
Die verbrauchten 5500l bestehen aus 3500l Anfangsbestand und 2000l von der ersten Betankung.
Durchschnittspreis Verbrauch = Preis Anfangsbestand + Preis für 2000l von erster Betankung
Durchschnittspreis Endbestand = Preis für 500l von erster Betankung + Preis 2000l zweite Betankung
Schritt 3: Aufteilung der Kosten
Die Aufteilung der Kosten erfolgt jetzt ausgehend vom unter Schritt 2 ermittelten Durchschnittspreis des Verbrauchs anteilig nach Zählerstand (Dreisatz).
Falls Sie dem Füllstandsanzeiger des Flüssiggastanks nicht trauen empfiehlt es sich, die Abrechnung bei gleichem Füllstand am Anfang und Ende der Abrechnungsperiode (z.B. beide Male voll getankt) durchzuführen.